Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Behandlung und die Kostenübernahme in unserer Praxis
Hier finden Sie bald weiterführende Informationen zum Behandlungsablauf
und den Gebühren und Möglichkeiten der Kostenübernahme in unserer Praxis.
Die Kosten der Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen.
Nach den probatorischen Sitzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen je nach Indikation in der Regel eine Kurzzeittherapie im Umfang von 12 bzw. 24 Einzelsitzungen (KZT I bzw. KZT II) oder eine Langzeittherapie im Umfang von 60 Einzelsitzungen (LZT).
In der Regel ist die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung Bestandteil eines privaten Versicherungsvertrages und die Kosten werden entsprechend übernommen.
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfestelle die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen jedoch unterschiedlich und abhängig von den von Ihnen vereinbarten Konditionen. Genaueres über Ihre individuellen Konditionen erfahren Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle.
Für Selbstzahler:innen erfolgt die Kostenstellung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Wenn einer Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung nicht möglich ist, können Sie die Behandlungskosten natürlich auch selbst tragen. Diese Möglichkeit nehmen insbesondere die Personen in Anspruch, die erwägen in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung anstreben.
Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten zu beachten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ).
Zusätzlich können sich Mehrkosten ergeben, die beispielsweise durch die Verwendung von Fragebogen etc. entstehen. Diese richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung.
Sie finden unter dem Punkt GOP eine Übersicht über mein Honorar für Psychotherapie.
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