Ablauf & Kosten

Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Behandlung und die Kostenübernahme in unserer Praxis

Hier finden Sie bald weiterführende Informationen zum Behandlungsablauf
und den Gebühren und Möglichkeiten der Kostenübernahme in unserer Praxis.

Kosten & Abrechnung

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen richtet sich nach Ihrer Krankenversicherung. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Abrechnungsmöglichkeiten in unserer Praxis.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in den meisten Fällen übernommen. Der genaue Umfang der Kostenübernahme hängt jedoch von Ihrem individuellen Tarif ab. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die Voraussetzungen und Formalitäten zu informieren. Gerne unterstützen wir Sie anschließend bei der Antragstellung.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Kurzzeittherapie häufig vollständig. Bei einer Verlängerung in eine Langzeittherapie kann ein Eigenanteil entstehen. Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe in der Regel einen Teil der Kosten, während die private Krankenversicherung den verbleibenden Anteil trägt.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Sie erhalten die Rechnungen von uns und reichen diese selbst bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein.

Als Privatpraxis ist eine Abrechnung der Therapie über die Gesundheitskarte leider nicht möglich ist.

In unseren Räumen finden jedoch regelmäßig psychotherapeutische Sprechstunden über den Kassensitz unserer Kooperationspraxis statt. Diese dienen der ersten Abklärung und Orientierung, führen aber nicht automatisch zu einem Therapieplatz.

Der Bedarf an Psychotherapie ist sehr hoch, während die Anzahl der Kassensitze begrenzt ist. Viele gesetzlich Versicherte finden daher trotz intensiver Suche keinen zeitnahen Therapieplatz.

Mit Therapieplätzen im Kostenerstattungsverfahren möchten wir dazu beitragen, diese Versorgungslücke zu schließen. Wenn eine Psychotherapie notwendig ist und Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit Kassensitz finden, kann Ihre Krankenkasse die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen.

In unserem Ratgeber zur Kostenerstattung finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie auch für Anfragen bei anderen Praxen nutzen können.

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Die Behandlung kann ohne Antragsformalitäten direkt begonnen werden und wird nicht bei der Krankenkasse aktenkundig. Dies kann beispielsweise vor einer Verbeamtung oder Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). In der Regel entstehen folgende Kosten:

  • Erstgespräch (50 Minuten): 134€

  • Weitere Einzelsitzung (50 Minuten): 153€

  • Psychologische Testdiagnostik (bei Bedarf): 75,75€

Genauere Informationen zum Ablauf und den Kosten der ADHS-Diagnostik in unserer Praxis finden Sie hier.

Da wir ohne Wartezimmer arbeiten, bitten wir Sie, Termine mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail abzusagen, falls Sie diese nicht wahrnehmen können. So kann der Termin möglichst an eine andere Person vergeben werden.

Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Sollte der Termin noch anderweitig vergeben werden können, entfällt dieses selbstverständlich.